Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sitzbezügefabrik

Auf dieser Seite findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sitzbezügefabrik.nl, Spezialist für Sitzbezüge für Nutzfahrzeuge. Hier erhältst du Informationen zu Bestellung, Lieferung, Rückgabe, Garantie und Haftung beim Kauf von Autositzbezügen und Zubehör über unseren Webshop. Die Sitzbezügefabrik ist bei der Handelskammer unter der Nummer 95488685 registriert und hat ihren Sitz in Elzenwede 32, 2993 TN Barendrecht.

Artikel 1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend beschriebene Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Unternehmen: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

Käufer: das Unternehmen, das mit dem Verkäufer einen (Fernabsatz-)Vertrag abschließt.

Verkäufer: der Anbieter der Produkte gegenüber dem Käufer, im Folgenden Sitzbezügefabrik.

Angebot: jedes schriftliche Angebot des Verkäufers zur Lieferung von Produkten an den Käufer.

Produkte: die von der Sitzbezügefabrik angebotenen Produkte sind spezielle Fahrzeugaccessoires.

Vertrag: der Kaufvertrag über den Verkauf und die Lieferung der vom Käufer bei der Sitzbezügefabrik erworbenen Produkte.

Website: die von der Sitzbezügefabrik betriebene Website https://www.stoelhoezenfabriek.nl.

Artikel 2 Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot der Sitzbezügefabrik sowie für jeden Vertrag zwischen der Sitzbezügefabrik und dem Käufer und für jedes von der Sitzbezügefabrik angebotene Produkt.

Vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich, wird angegeben, wie sie eingesehen und gespeichert werden können.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Diese Bedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und Folgevereinbarungen.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

Unklarheiten oder nicht geregelte Situationen sind nach Sinn und Zweck dieser Bedingungen auszulegen.

Artikel 3 Das Angebot

Alle Angebote der Sitzbezügefabrik sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Sitzbezügefabrik ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer dieses innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich annimmt.

Produktbeschreibungen sind so vollständig und genau wie möglich. Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler binden die Sitzbezügefabrik nicht. Abbildungen dienen lediglich als Beispiel. Farbabweichungen sind möglich.

Lieferzeiten sind unverbindlich und berechtigen nicht zu Vertragsauflösung oder Schadensersatz.

Zusammengesetzte Preisangebote verpflichten nicht zur Teillieferung.

Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.

Artikel 4 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Käufer das Angebot durch Zahlung annimmt.

Angebote können über den Webshop, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Der Vertrag wird per E-Mail bestätigt.

Abweichungen in der Annahme binden die Sitzbezügefabrik nicht.

Offensichtliche Irrtümer berechtigen nicht zu Ansprüchen.

Verträge dürfen nur von bevollmächtigten Personen abgeschlossen werden.

Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher. Unternehmen sind ausgeschlossen. Maßanfertigungen und verwendete Aufkleber sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Artikel 4A Dauerschuldverhältnisse

Verträge auf unbestimmte Zeit können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Die Kündigung erfolgt auf demselben Weg wie der Vertragsabschluss.

Befristete Verträge enden automatisch nach der letzten Lieferung.

Nach einem Jahr ist eine Kündigung mit einer Frist von höchstens einem Monat möglich, sofern dies angemessen ist.

Artikel 5 Ausführung des Vertrages

Die Sitzbezügefabrik führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können aus.

Dritte können zur Vertragserfüllung eingesetzt werden.

Der Käufer ist für die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen verantwortlich.

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann verlangt werden.

Keine Haftung für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Käufers.

Der Käufer stellt die Sitzbezügefabrik von Ansprüchen Dritter frei.

Bei Nichtlieferbarkeit besteht maximal Anspruch auf Erstattung des Großhandelswertes.

Artikel 6 Lieferung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Lager der Sitzbezügefabrik.

Lieferfristen sind unverbindlich.

Der Käufer ist zur Abnahme verpflichtet.

Bei Annahmeverweigerung erfolgt Lagerung auf Kosten und Risiko des Käufers.

Versandkosten können berechnet werden.

Lieferung und Montage erfolgen auf Risiko des Käufers.

Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller erforderlichen Daten.

Die maximale Ausführungsfrist beträgt drei Wochen.

Teillieferungen sind zulässig.

Lieferung erfolgt nur bei vollständiger Zahlung.

Lieferung kann bei begründeter Zahlungsunsicherheit verweigert werden.

Artikel 6A Verpackung und Transport

Die Sitzbezügefabrik sorgt für eine ordnungsgemäße Verpackung.

Lieferungen erfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer, inklusive Verpackung.

Annahme ohne Vorbehalt gilt als Beweis für ordnungsgemäße Verpackung.

Der Käufer ist für erforderliche Einfuhr- oder Zahlungsgenehmigungen verantwortlich.

Das Transportrisiko trägt der Käufer.

Bei Direktlieferung aus dem Ausland trägt der Käufer das volle Lieferrisiko.

Artikel 7 Prüfung und Reklamationen

Der Käufer hat die Ware innerhalb von 48 Stunden zu prüfen.

Falsche Nutzung liegt in der Verantwortung des Käufers.

Mängel sind innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu melden.

Rücksendungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung.

Aufkleber sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Rücksendekosten trägt der Käufer.

Rücksendungen an Elzenwede 32, 2993 TN Barendrecht.

Kein Anspruch auf Rückerstattung, nur Ersatz oder Guthaben.

Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

Fehlende Produkte werden nachgeliefert oder die Restbestellung storniert.

Abweichende Erwartungen sind kein Reklamationsgrund.

Artikel 8 Preise

Preise bleiben während der Angebotsdauer unverändert, außer bei Steueränderungen.

Preise enthalten Mehrwertsteuer und Nebenkosten, sofern nicht anders angegeben.

Kostenänderungen gehen zu Lasten oder Gunsten des Käufers.

Preise können marktbedingt variieren.

Preisanpassungen nach drei Monaten sind möglich.

Artikel 10 Zahlung und Inkasso

Zahlung erfolgt im Voraus oder innerhalb von 14 Tagen bei Rechnung.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Zahlung nur auf angegebene Konten.

Vorauszahlungen können verlangt werden.

Bei Insolvenz werden Forderungen sofort fällig.

Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann Zinsen, dann Hauptforderung angerechnet.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Inkassokosten berechnet.

Artikel 11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Sitzbezügefabrik bis zur vollständigen Zahlung.

Verpfändung ist untersagt.

Pfändungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Versicherungspflicht besteht.

Zutrittsrecht zur Rücknahme wird eingeräumt.

Zurückbehaltung bei Zahlungsverzug ist zulässig.

Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Käufer.

Artikel 12 Garantie

Produkte entsprechen dem Vertrag und den gesetzlichen Anforderungen.

Die Garantie entspricht der Herstellergarantie.

Ersatz oder Reparatur nach Wahl der Sitzbezügefabrik.

Keine Garantie bei unsachgemäßer Nutzung oder eigenmächtiger Montage.

Garantie beschränkt sich auf die Herstellergarantie.

Bei Weiterverkauf erlischt die Garantie.

Artikel 13 Aussetzung und Auflösung

Bei Zahlungsverzug kann der Vertrag ausgesetzt oder aufgelöst werden.

Auflösung bei Insolvenz oder Betriebsstilllegung möglich.

Auflösung ohne Frist bei Unzumutbarkeit zulässig.

Forderungen werden sofort fällig.

Schadensersatzansprüche bleiben bestehen.

Artikel 14 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.

Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Montage erfolgt auf eigenes Risiko.

Keine Haftung für Inhalte der Website oder verlinkte Seiten.

Keine Haftung für Website-Ausfälle oder E-Mail-Zustellung.

Ansprüche verfallen nach sechs Monaten.

Artikel 15 Gefahrübergang

Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager verlässt.

Artikel 16 Höhere Gewalt

Keine Haftung bei höherer Gewalt.

Hierunter fallen unter anderem Lieferantenausfälle, Stromausfälle, Naturkatastrophen, Krieg, Streiks und Cyberangriffe.

Berufung auf höhere Gewalt ist auch nach Fälligkeit möglich.

Nach zwei Monaten kann der Vertrag aufgelöst werden.

Teilleistungen dürfen separat berechnet werden.

Artikel 17 Geistige Eigentumsrechte

Alle geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei der Sitzbezügefabrik.

Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.

Produkte dürfen nur vertragsgemäß genutzt werden.

Fotos installierter Produkte dürfen zu Werbezwecken verwendet werden, Einwilligung kann widerrufen werden.

Artikel 18 Vertraulichkeit

Alle vertraulichen Informationen sind geheim zu halten.

Offenlegung bei gesetzlicher Verpflichtung ist zulässig.

Die Verpflichtung gilt auch für eingesetzte Dritte.

Artikel 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzerklärung verarbeitet.

Angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen werden getroffen.

Artikel 20 Beschwerden

Beschwerden sind innerhalb von zwei Wochen einzureichen.

Beschwerden müssen ausreichend begründet sein.

Antwort erfolgt innerhalb von fünf Werktagen.

Parteien bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung.

Artikel 21 Anwendbares Recht

Es gilt niederländisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Maßgeblich ist stets die niederländische Fassung.

Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Zeeland-West-Brabant, Standort Breda.